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Schulregeln der Grundschule Jürgenstorf

  1. Alle Einrichtungen und Geräte zur Verhinderung und Bekämpfung von Gefahrensituationen sind zu schützen und pfleglich zu behandeln. Ein unbefugter Umgang mit diesen Geräten gefährdet erheblich die Sicherheit und den Schutz von Personen und Sachen an der Schule und kann demzufolge zu Erziehungs- u. Ordnungsmaßnahmen nach § 60 des Schulgesetzes führen.

  2. Bei Bemerken einer Gefahrensituation ist umgehend die Schulleiterin bzw. die stellv. Schulleiterin zu informieren. Ist die Leiterin nicht erreichbar, sind der Hausmeister oder die Schulsekretärin zu informieren.

  3. Die Schulleiterin bzw. die stellv. Schulleiterin und in besonderen Gefahrensituationen die Lehrkräfte entscheiden über die Art der Alarmierung. Signale dürfen nur in ihrem Auftrag bzw. durch sie selbst ausgelöst werden.

  4. Alarm wird ausgelöst durch ein lang anhaltendes Klingelsignal oder durch den Ruf „Alarm“.

  5. Bei Auslösen des Alarmsignals erfolgt die Evakuierung aller Schüler und Mitarbeiter nach folgender Ordnung:

    1. Unter Leitung des jeweiligen Fachlehrers verlassen die Schüler geordnet den Unterrichtsraum.

    2. Ohne Mitnahme von Schultaschen und Überbekleidung und ohne Wechsel der Schuhe verlassen sie zügig und geordnet, ohne Aufenthalt, das Schulgebäude.

    3. Unter Beibehaltung der Ordnung im Klassenverband treten die Schüler auf dem Stellplatz in der Reihenfolge ihres Eintreffens an.

    4. Stellplatz ist die Rasenfläche rechts des Plattenweges Richtung Sporthalle.

    5. Die Lehrkräfte stellen sofort nach Eintreffen der Klasse die Vollzähligkeit anhand des Klassenbuches fest und melden der Schulleiterin bzw. der stellv. Schulleiterin eventuell fehlende Personen.

  6. Evakuierungswege sind in allen Gebäuden die auch außerhalb von Gefahrensituationen zu benutzenden Ausgänge. Sollten diese Wege nicht benutzbar sein, erfolgt durch die Schulleiterin bzw. Stellvertreterin eine entsprechende Festlegung anderer Fluchtwege.

  7. In Abhängigkeit von der Gefahrensituation werden weitere notwendige Handlungen und Maßnahmen durch die Schulleiterin bzw. Stellvertreterin auf dem Stellplatz festgelegt.

 

gez. Schulleitung

 

Alarmordnung